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UN - internationaler Tag der indigenen Völker - Realität oder Rhetorik?

Am 9. August ist es wieder soweit. Die UNO ruft zum internationalen Tag der indigenen Völker weltweit auf. Es stellt sich jedoch die Frage, ob die etwa 370 Millionen indigenen Menschen an diesem Tag wirklich Grund zum Feiern haben.


Zu Beginn der zweiten internationalen Dekade für die indigenen Völker der Welt 2001 setzte sich die Vereinten Nation erneut zum Ziel, die Deklaration für die Rechte der indigenen Völker nun endlich zu verabschieden, um damit einen absolut notwendigen Mindeststandard zum Schutze der global bedrohten indigenen Völker zu schaffen.

 

Zu Beginn der zweiten internationalen Dekade für die indigenen Völker der Welt 2001 setzte sich die Vereinten Nation erneut zum Ziel, die Deklaration für die Rechte der indigenen Völker nun endlich zu verabschieden, um damit einen absolut notwendigen Mindeststandard zum Schutze der global bedrohten indigenen Völker zu schaffen.

 

Am 29. Juni 2006 hat der UN-Menschenrechtsrat (Human Rights Council) eine historische Entscheidung getroffen und die endgültige Fassung der „UN-Deklaration für die Rechte indigener Völker“ angenommen. Endlich, nach Jahrzehnte langer Arbeit war somit der Weg zur endgültigen Annahme durch das höchste Organ der Vereinten Nationen – die UN Generalsversammlung – geebnet. Der Beschluss bezüglich der „UN-Deklaration für die Rechte indigener Völker“ ist von höchster Relevanz, da sie die erste substantielle Entscheidung des Menschenrechtsrates darstellt, der 2006 die Menschenrechtskommission (Comission on Human Rights) ersetzte. Kanada und Russland stellten die einzigen Mitgliedstaaten gegen die Verabschiedung der UN-Deklaration dar, nicht ein einziges Entwicklungsland sprach sich dagegen aus.

 

Die Annahme der endgültigen Fassung der „UN Deklaration für die Rechte indigener Völker“ wird als Meilenstein für die Anerkennung der Rechte indigener Völker gesehen. Die Deklaration beinhaltet das Selbstbestimmungsrecht Indigener Völker und legt weiters essentielle Bestimmungen betreffend ihre Landrechte, Zugriff auf natürliche Ressourcen und die kulturellen, politischen und sozialen Rechte indigener Völker fest. Obwohl die Deklaration, wenn durch die Generalversammlung angenommen, kein verbindliches Rechtsinstrument darstellt, so ist sie doch bereits in jetziger Form der wichtigste Referenzrahmen bezüglich kollektiver Menschenrechte indigener Völker.

 

Am 28. November 2006 wurde die UN-Deklaration in den Menschenrechtsausschuss der UN-Generalversammlung (Third Committee) abgeschoben. Unerwarteter Weise brachte Namibia einen Abänderungsvorschlag ein, der die hoffnungsvoll erwartete Abstimmung in der UN-Generalsversammlung 2006 verhinderte. Gepusht von Kanada, Neuseeland, Australien und den USA hat sich eine Vielzahl von afrikanischen Staaten hinter Namibia gestellt. In bemerkenswerter Weise sprachen sich beinahe alle europäischen Mitgliedsstaaten, darunter auch Österreich, sowie sämtliche lateinamerikanischen Nationen gegen den Antrag und damit für die UN-Deklaration aus.

Dennoch setzten sich die Gegner der Deklaration durch und verhinderten bisweilen die Abstimmung im höchsten UN-Gremium - der Generalversammlung. Sie wollen den Deklarationstext wieder zur Debatte stellen und - trotz der Jahrzehnte andauernden Verhandlungen - neu debattieren. Die Gründe für diese Haltung sind mannigfaltig. Offiziell wird auf das implizite Selbstbestimmungsrecht in der Deklaration (Artikel 3) hingewiesen. Die Gegner argumentieren, dass dieses Recht zu Separationen seitens indigener Völker innerhalb "ihrer" Nationen führen würde. Jedoch stellt kein einziges indigenes Volk diese Ansprüche. Auch der UN- Menschenrechtsrat hätte dem Deklarationsentwurf unter derartigen Forderungen nicht zugestimmt.

Vielmehr stellt das verankerte Selbstbestimmungsrecht das Fundament des kulturellen, sozialen und ökonomischen Überlebens der indigenen Völker dar und erlaubt ihnen autonome Entwicklungen innerhalb der jeweiligen Nationen. Aufgrund dessen wird es den indigenen Völkern erst möglich, sich gegen vielfache, oft alltägliche Diskriminierung und Ausbeutung durch den Staat, nationale und transnationale Unternehmen zu schützen. Dies offenbart sich beispielsweise durch die Militarisierung indigener Territorien und die unerlaubte Nutzung ihrer  natürlichen Ressourcen, allerdings auch ihrer geistigen Ressourcen, etwa durch die Ausbeutung traditionellen Wissens und anschließende Patentierung seitens internationaler Pharmafirmen.

 

Die aggressive und ethisch äußerst fragwürdige Haltung erwähnter UN Mitgliedsnationen - insbesondere Russland – führte sogar soweit, dass angereiste offizielle RepräsentantInnen indigener Völker bei einem allgemein zugänglichen Treffen in New York teilnehmen konnten, obwohl die Verabschiedung der Deklaration und damit ihre Rechte behandelt wurden. Les Malezer, Präsident des Indigenous Peoples Caucus, Sprachrohr indigener Völker innerhalb des UN Systems, hierzu: "Wir indigene Völker sind äußerst beunruhigt über ein UN -System, bei dem es möglich ist, dass einzelne UN- Mitgliedstaaten sich auf derartige Weise gegen unsere legitimen Ansprüche durchsetzen können."

 

Ein Repräsentant des Volkes der Maasai, Joseph de Simmel meinte auch: "Eine erneute Diskussion über den Inhalt der Deklaration, die vom UN- Menschenrechtsrat verabschiedet wurde und durch vielfache Kompromisse eine bereits abgeschwächte Form darstellt, weiter unterminieren. Dies ist für uns indigene Völker absolut inakzeptabel."

 

Diese Meinung wird nicht lediglich von den 370 Millionen Indigenen weltweit geteilt, auch zahlreiche UN- Mitgliedsnationen, wie etwa der Großteil lateinamerikanischer und europäischer Staaten sprechen sich für die langjährig erhoffte Verabschiedung der UN- Deklaration für die Rechte indigener Völker durch die Generalversammlung aus.

Aufgrund der dargelegten Geschehnisse ist den indigenen Völkern am 9. August jedoch nicht zum Feiern zumute.

 

Mehr Informationen über die „UN-Deklaration für die Rechte indigener Völker“:

 http://www.ipcaucus.net/